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Aktuelle Entscheidungen in Rechtssätzen des Evidenzbüros des Obersten Gerichtshofs EÜ119 (RZ 2019, 173)

EntscheidungenAktuelle Entscheidungen in Rechtssätzen des Evidenzbüros des Obersten GerichtshofsRZ 2019, 173 Heft 9 v. 15.9.2019

§ 20 FinStrG, §§ 281 Abs 1 Z 11, 283 StPO

Die Festsetzung der Höhe der Ersatzfreiheitsstrafe stellt eine Ermessensentscheidung dar, die als solche – soweit sie sich in dem von § 20 Abs 2 FinStrG vorgegebenen Rahmen bewegt – (nicht mit Nichtigkeitsbeschwerde, sondern nur) mit Berufung anfechtbar ist.

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