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Aktuelle Entscheidungen in Rechtssätzen des Evidenzbüros des Obersten Gerichtshofs EÜ74 (RZ 2019, 89)

EntscheidungenAktuelle Entscheidungen in Rechtssätzen des Evidenzbüros des Obersten GerichtshofsRZ 2019, 89 Heft 5 v. 15.5.2019

§§ 148, 149, 277 Abs 2 ABGB

Im Vaterschaftsfeststellungsverfahren ist von einer materiellen Kollision der Interessen des Kindes und der Mutter auszugehen, sodass in der Regel ein Kollisionskurator zu bestellen ist. Die Darlegungslast für besondere Umstände, die im konkreten Fall eine Interessenkollision dennoch ausgeschlossen scheinen lassen, trifft die Mutter.

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