§§ 260 Abs 1, 268 StPO
Eine Nachholung von Auslassungen während der Urteilsverkündung ist (auch im bezirksgerichtlichen Verfahren) zulässig.
11.9.2018, 17 Os 12/18w (RS0132237)
§§ 260 Abs 1, 268 StPO
Eine Nachholung von Auslassungen während der Urteilsverkündung ist (auch im bezirksgerichtlichen Verfahren) zulässig.
11.9.2018, 17 Os 12/18w (RS0132237)