§ 260 Abs 1 Z 1 StPO
Im Fall einer anklagekonformen Verurteilung genügt es, bei der Verkündung des Ausspruchs nach § 260 Abs 1 Z 1 StPO auf die entsprechenden Punkte der Anklageschrift zu verweisen.
9.10.2018, 14 Os 47/18w, 14 Os 96/18a (RS0132282)
§ 260 Abs 1 Z 1 StPO
Im Fall einer anklagekonformen Verurteilung genügt es, bei der Verkündung des Ausspruchs nach § 260 Abs 1 Z 1 StPO auf die entsprechenden Punkte der Anklageschrift zu verweisen.
9.10.2018, 14 Os 47/18w, 14 Os 96/18a (RS0132282)