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Aktuelle Entscheidungen in Rechtssätzen des Evidenzbüros des Obersten Gerichtshofs EÜ52 (RZ 2019, 63)

EntscheidungenAktuelle Entscheidungen in Rechtssätzen des Evidenzbüros des Obersten GerichtshofsRZ 2019, 63 Heft 4 v. 15.4.2019

§§ 35, 45 AußStrG, §§ 332 Abs 2, 365 ZPO

Der Auftrag zum Erlag eines Kostenvorschusses ist nicht als "verfahrensleitender" Beschluss im Sinne des § 45 Satz 2 AußStrG zu beurteilen und daher auch ohne ausdrückliche Anordnung durch das Gesetz anfechtbar.

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