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Aktuelle Entscheidungen in Rechtssätzen des Evidenzbüros des Obersten Gerichtshofs EÜ50 (RZ 2019, 63)

EntscheidungenAktuelle Entscheidungen in Rechtssätzen des Evidenzbüros des Obersten GerichtshofsRZ 2019, 63 Heft 4 v. 15.4.2019

§ 48 Abs 1 AußStrG

Beim Auftrag zum Erlag eines Kostenvorschusses im Sinne des § 48 Abs 1 AußStrG handelt es sich um eine Entscheidung über die "Kosten" des Verfahrens, sodass das Rekursverfahren zweiseitig ist.

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