§ 2 Abs 2 HeimAufG
Das HeimAufG ist auf eine Nachsorgeeinrichtung für aus dem Maßnahmenvollzug Entlassene nicht anwendbar.
26.9.2018, 7 Ob 7/18g (RS0132272)
§ 2 Abs 2 HeimAufG
Das HeimAufG ist auf eine Nachsorgeeinrichtung für aus dem Maßnahmenvollzug Entlassene nicht anwendbar.
26.9.2018, 7 Ob 7/18g (RS0132272)