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Aktuelle Entscheidungen in Rechtssätzen des Evidenzbüros des Obersten Gerichtshofs EÜ43 (RZ 2019, 62)

EntscheidungenAktuelle Entscheidungen in Rechtssätzen des Evidenzbüros des Obersten GerichtshofsRZ 2019, 62 Heft 4 v. 15.4.2019

§ 1330 ABGB, § 55 Abs 1 Z 2 JN, §§ 11, 500 ZPO

Mehrere Kläger, die ihre auf § 1330 ABGB gestützten Unterlassungsbegehren aus ein und derselben Äußerung des Beklagten ableiten, stehen nur in formeller Streitgenossenschaft. Somit findet keine Zusammenrechnung der einzelnen Unterlassungsansprüche statt.

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