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Der DatKomm

RezensionenErnst M. WeissRZ 2019, 47 Heft 3 v. 15.3.2019

Hrsg von Rainer Knyrim. Verlag Manz, Faszikelwerk in 2 Mappen mit 31. Lieferung, 2019, 1.344 Seiten, EUR 198,–.

Dem Verlag MANZ ist es dank des rührigen Herausgebers und seines vierköpfigen Redaktionsteams sowie weiteren acht Autoren gelungen, den Spitzenkommentar zum Datenschutzrecht – DSGVO und DSG – weiter so zu komplettieren, dass nun alle für die klassischen Juristenberufe wichtigen Bestimmungen erfasst sind. Es fehlen nur mehr die Art 35 bis 36 Datenschutz-Folgenabschätzung und Vorherige Konsultation der Aufsichtsbehörde sowie die Art 61 bis 76 aus dem Kapitel VII Zusammenarbeit und Kohärenz. Eine DSFA ist durchzuführen, wenn eine Verarbeitung "voraussichtlich ein hohes Risiko für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen zur Folge hat." Die Bestimmungen des VII. Kapitels betreffen vor allem die Aufsichtsbehörden bzw den Europäischen Datenschutzausschuss als Einrichtung der Union mit eigener Rechtspersönlichkeit. Einige Schmankerln werden aber noch dazukommen, wie die DSRL-PJ iZm dem 3. Hauptstück des DSG.

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