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Aktuelle Entscheidungen in Rechtssätzen des Evidenzbüros des Obersten Gerichtshofs EÜ34 (RZ 2019, 40)

EntscheidungenAktuelle Entscheidungen in Rechtssätzen des Evidenzbüros des Obersten GerichtshofsRZ 2019, 40 Heft 3 v. 15.3.2019

§ 207 Abs 1 StGB

§ 207 Abs 1 zweiter Fall StGB ist ein echtes Unterlassungsdelikt.

Das "Lassen" ist hier als rein passiv (iSv "zulassen") und nicht als "veranlassen" zu verstehen. Anderes gilt für "Verleiten" (vgl etwa § 207 Abs 2 StGB).

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