§ 1323 ABGB, § 353 EO
Das schadenersatzrechtliche Freistellungsbegehren (Befreiungsanspruch) ist ein Leistungsbegehren. Der Befreiungstitel ist folglich gemäß § 353 EO – als vertretbare Handlung – vollstreckbar.
§ 1323 ABGB, § 353 EO
Das schadenersatzrechtliche Freistellungsbegehren (Befreiungsanspruch) ist ein Leistungsbegehren. Der Befreiungstitel ist folglich gemäß § 353 EO – als vertretbare Handlung – vollstreckbar.