Mit der Einführung der erstinstanzlichen Verwaltungsgerichtsbarkeit war auch das Ziel verbunden, innerhalb von zehn Jahren ein einheitliches Richterbild herzustellen (Entschließung des Nationalrates aus dem Jahr 2012).
Mit der Einführung der erstinstanzlichen Verwaltungsgerichtsbarkeit war auch das Ziel verbunden, innerhalb von zehn Jahren ein einheitliches Richterbild herzustellen (Entschließung des Nationalrates aus dem Jahr 2012).