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Zivilsachen § 112 ZPO (RZ 2019/28)

EntscheidungenZivilsachenRZ 2019/28RZ 2019, 250 Heft 12 v. 15.12.2019

§ 112 ZPO:

Das Zustellgebot des § 112 ZPO ist teleologisch dahin zu reduzieren, dass (auch) Klagen und andere verfahrenseinleitende Schriftsätze von der Direktzustellung ausgenommen sind.

Eine Klage kann demnach nicht wirksam nur im Wege des § 112 ZPO zugestellt werden. Eine solche "unerlaubte" Zustellung begründet daher insbesondere auch keine Streitanhängigkeit.

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