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Aktuelle Entscheidungen in Rechtssätzen des Evidenzbüros des Obersten Gerichtshofs EÜ217 (RZ 2019, 248)

EntscheidungenAktuelle Entscheidungen in Rechtssätzen des Evidenzbüros des Obersten GerichtshofsRZ 2019, 248 Heft 12 v. 15.12.2019

§ 2d Abs 4 Z 5 AVRAG

Eine rückersatzschädliche Kündigung eines Arbeitsverhältnisses iSd § 2d Abs 4 Z 5 AVRAG liegt auch dann vor, wenn das Arbeitsverhältnis vom Arbeitgeber mit einer saisonbedingten Wiedereinstellungszusage gekündigt wird.

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