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Strafsachen §§ 1 Abs 3, 91 Abs 2 letzter Satz StPO; § 35c StAG (RZ 2019/26)

EntscheidungenStrafsachenRZ 2019/26RZ 2019, 225 Heft 11 v. 15.11.2019

§§ 1 Abs 3, 91 Abs 2 letzter Satz StPO

§ 35c StAG:

Die gesamte Verfahrensautomation Justiz, auf welche die Staatsanwaltschaften direkten Zugriff haben, zählt zu den "behördeninternen Informationsquellen" iSd § 91 Abs 2 letzter Satz StPO.

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