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Aktuelle Entscheidungen in Rechtssätzen des Evidenzbüros des Obersten Gerichtshofs EÜ199 (RZ 2019, 223)

EntscheidungenAktuelle Entscheidungen in Rechtssätzen des Evidenzbüros des Obersten GerichtshofsRZ 2019, 223 Heft 11 v. 15.11.2019

§ 19 Abs 3 FinStrG, § 281 Abs 1 Z 11 StPO

Ist den Entscheidungsgründen die Berechnungsgrundlage für den Wertersatz (§ 19 Abs 3 FinStrG) in tatsächlicher Hinsicht nicht zu entnehmen, leidet das Urteil an Nichtigkeit aus § 281 Abs 1 Z 11 erster Fall StPO.

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