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Aktuelle Entscheidungen in Rechtssätzen des Evidenzbüros des Obersten Gerichtshofs EÜ156 (RZ 2019, 199)

EntscheidungenAktuelle Entscheidungen in Rechtssätzen des Evidenzbüros des Obersten GerichtshofsRZ 2019, 199 Heft 10 v. 15.10.2019

§§ 15 Abs 1 und 2, 207b Abs 3 StGB

Ein schriftliches Anbot, für die Duldung geschlechtlicher Handlungen Geld zu zahlen, ist Ausführungshandlung iSd § 207b Abs 3 StGB (nicht bloß straflose Vorbereitungshandlung), auch wenn der Täter (wie hier) die Ablehnung des Opfers akzeptiert.

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