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Aktuelle Entscheidungen in Rechtssätzen des Evidenzbüros des Obersten Gerichtshofs EÜ144 (RZ 2019, 198)

EntscheidungenAktuelle Entscheidungen in Rechtssätzen des Evidenzbüros des Obersten GerichtshofsRZ 2019, 198 Heft 10 v. 15.10.2019

§§ 61, 168d, 168e StGB idF BGBl I 2007/109

Die Verfolgungsvoraussetzung einer Privatanklage (hier: § 168e StGB aF) ist prozessualer Natur und demnach nicht Gegenstand des Günstigkeitsvergleichs.

Beisatz: Dies kann dazu führen, dass der (auf den konkreten Sachverhalt bezogen günstigere) § 168 d StGB idF BGBl I 2007/109 (ohne die Voraussetzung einer Privatanklage, also im Ergebnis wie ein Offizialdelikt) anzuwenden ist. (T1)

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