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Aktuelle Entscheidungen in Rechtssätzen des Evidenzbüros des Obersten Gerichtshofs EÜ140 (RZ 2019, 198)

EntscheidungenAktuelle Entscheidungen in Rechtssätzen des Evidenzbüros des Obersten GerichtshofsRZ 2019, 198 Heft 10 v. 15.10.2019

§§ 83 Abs 3, 84 Abs 4 StGB

Lenker eines Beförderungsmittels einer dem öffentlichen Verkehr dienenden Anstalt tragen die Verantwortung für die sichere Beförderung der Passagiere und bleiben auch während fahrplanmäßiger Aufenthalte durch § 83 Abs 3 StGB geschützt, sofern sie weiterhin für Fahrzeug und Passagiere (mit-)verantwortlich sind.

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