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Entscheidungen in Übersicht EÜ179 (RZ 2018, 211)

EntscheidungenEntscheidungen in ÜbersichtRZ 2018, 211 Heft 9 v. 15.9.2018

§ 29 Abs 1 ARHG, § 173 Abs 6 StPO

Die Zulässigkeit bedingt obligatorischer Auslieferungshaft hängt davon ab, dass die Straftat sowohl nach dem Recht des Ausstellungsstaates als auch nach österreichischem Recht mit einer zumindest zehnjährigen Freiheitsstrafe bedroht ist.

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