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Entscheidungen in Übersicht EÜ160 (RZ 2018, 181)

EntscheidungenEntscheidungen in ÜbersichtRZ 2018, 181 Heft 7 und 8 v. 15.8.2018

§ 153 StGB

Bei Spekulationsgeschäften (hier sog Swap-Geschäft), die im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses einen (für den Machtgeber) negativen Vermögenswert darstellen, tritt der Vermögensschaden in eben diesem Zeitpunkt ein, womit die Tat vollendet ist.

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