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Entscheidungen in Übersicht EÜ168 (RZ 2018, 182)

EntscheidungenEntscheidungen in ÜbersichtRZ 2018, 182 Heft 7 und 8 v. 15.8.2018

§ 112 Abs 1 und 2 StPO

Im Sichtungsverfahren ist zu prüfen, ob die Offenlegung der sichergestellten schriftlichen Aufzeichnungen oder Datenträger eine Umgehung des vom Widersprechenden behaupteten, in § 112 Abs 1 StPO näher umschriebenen gesetzlich anerkannten Verschwiegenheitsrechts bedeuten würde, nicht jedoch, ob die allgemeinen Sicherstellungsvoraussetzungen und die Verhältnismäßigkeit der Sicherstellung vorliegen.

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