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Entscheidungen in Übersicht EÜ158 (RZ 2018, 181)

EntscheidungenEntscheidungen in ÜbersichtRZ 2018, 181 Heft 7 und 8 v. 15.8.2018

§ 283 StGB

§ 283 Abs 1 (und Abs 2; sowie auch Abs 4) StGB ist in den Fällen einer über den Veröffentlichungszeitpunkt hinausreichenden Publizität (eines über das erstmalige Zugänglichmachen hinausgehenden Zugänglichbleibens der Äußerung) als Dauerdelikt konzipiert.

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