Auch Angelegenheiten der Verwaltungsorganisation und des innerbehördlichen Vorschlagswesens fallen unter das AuskunftspflichtG.
VwGH 29.05.2018, Ra 2017/03/0083
Ein Journalist begehrte Auskunft über die 1.200 Vorschläge, die im Zuge einer internen Befragung aller Mitarbeiter des Magistrates der Stadt Wien eingelangt sind, welche eine Verbesserung der Organisationseinheiten zum Ziel gehabt hat.