§ 270 ABGB:
Kann nicht festgestellt werden, ob ein Abwesender ungeachtet seines hohen Alters bereits verstorben ist, ist die Bestellung eines Abwesenheitskurators auch dann wirksam, wenn sich später herausstellt, dass der Abwesende zum Zeitpunkt der Bestellung bereits verstorben war. Selbst wenn das Bestellungsverfahren mangelhaft war, sind vom Kurator abgeschlossene Rechtsgeschäfte gültig.