§ 28 Abs 1 Z 8 WEG 2002
Die Vermietung eines verfügbaren Teils der Liegenschaft an den Kommanditisten einer Wohnungseigentümerin unterfällt auch dann, wenn man diese Stellung der eines Angehörigen eines Wohnungseigentümers gleichsetzen will, der Bestimmung des § 28 Abs 1 Z 8 WEG und somit der ordentlichen Verwaltung.