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Der Rechtsschutzbeauftragte der Justiz

WissenschaftDr. Gottfried StrasserRZ 2018, 102 Heft 5 v. 15.5.2018

Über die Rolle dieses Staatsorgans (s. §§ 47a StPO, 29b Abs 2, 29c Abs 4 StAG) besteht nach meinen Wahrnehmungen weithin, teils auch innerhalb der Justiz, ein gewisses Informationsdefizit. Der folgende Kurzbericht soll ein wenig zu dessen Beseitigung beitragen.

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