§ 25b IO
§ 25b Abs 2 IO ist auf einen Vertrag über die Organisation einer Fußballmeisterschaft, in dem ein "Zwangsabstieg" im Fall der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über einen teilnehmenden Verein vorgesehen ist, nicht anwendbar.
Beisatz: Hier: § 4 Abs 4 der Richtlinien des ÖFB für die Regionalliga Ost; Provisorialverfahren wegen Unterlassung. (T1)