Art 3 Abs 1 EG-RL 2001/29/EG – Info-Richtlinie (32001L0029 )
Das Bereitstellen und Betreiben einer BitTorrent-Plattform mit dem Zweck des Online-Filesharing unter den Nutzern dieser Plattform ist eine den Urhebern vorbehaltene "öffentliche Wiedergabe" im Sinne von Art 3 Abs 1 RL 2001/29/EG (InfoRL).