§ 19 ECG, Art 8 Abs 3 EG-RL 2001/29/EG – Info-Richtlinie (32001L0029 ), § 81 Abs 1a UrhG
Im Sicherungsverfahren ist eine Sperrverfügung gegen einen Access-Provider zulässig, wenn der Anscheinsbeweis gelungen ist, dass die betreffende Seite zur massenweisen Vermittlung illegaler Musikvervielfältigungen mittels indizierter BitTorrent-Dateien beiträgt und die Plattformen deshalb als strukturell rechtsverletzend zu beurteilen ist.