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Verwaltungssachen § 99d BWG (RZ 2018/3)

EntscheidungenVerwaltungssachenRZ 2018/3RZ 2018, 62 Heft 3 v. 15.3.2018

§ 99d BWG:

Abgrenzung Verwaltungsstrafrecht/Strafrecht: Verhängung hoher Geldstrafen durch die Finanzmarktaufsicht ist nicht verfassungswidrig.

VfGH 13.12.2017, G 408/2016 ua

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