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Entscheidungen in Übersicht EÜ13 (RZ 2018, 34)

EntscheidungenEntscheidungen in ÜbersichtRZ 2018, 34 Heft 1 und 2 v. 15.2.2018

§§ 312, 313, 314 StPO

Gegenstand der Fragestellung an die Geschworenen können nur (für die Strafbarkeit und die Subsumtion entscheidende) Tatsachen sein. Rechtsfragen sind nur dann in die Fragestellung aufzunehmen, wenn materielle Strafausschließungsgründe betroffen sind.

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