§ 143 Abs 1 StGB
Das bloße Erfordernis, vor dem tatsächlichen Einsatz der Waffe deren Umhüllung entfernen zu müssen, steht der Annahme der Verwendung dieser Waffe anlässlich eines Raubes und solcherart der Subsumtion nach §143 Abs 1 zweiter Fall StGB nicht entgegen.