vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Entscheidungen in Übersicht EÜ21 (RZ 2018, 35)

EntscheidungenEntscheidungen in ÜbersichtRZ 2018, 35 Heft 1 und 2 v. 15.2.2018

§ 105 Abs 2 StGB

Schon die Androhung einer (bloßen) Körperverletzung zur Durchsetzung eines tatsächlich oder vermeintlich berechtigten Anspruch begründet ein qualitatives Missverhältnis von Mittel und Zweck.

Beisatz: Durch die Anerkennung der Rechtmäßigkeit einer solchen gefährlichen Drohung würde ein zu weit reichendes Selbsthilferecht geschaffen, welches die vorgesehenen staatlichen Durchsetzungsformen von zivilrechtlichen Ansprüchen im Streit- und Exekutionsverfahren massiv unterlaufen würde.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!