Art 1 Abs 1 VO (EG) Nr. 44/2011 des Rates (32001R0044 ) Brüssel I-VO (EuGVVO)
Art 1 Abs 1 EuGVVO erfasst alle privatrechtlichen Ansprüche. Auf die Gerichtsorganisation kommt es hiebei nicht an, auch von einem Verwaltungsgericht geschaffene Privatrechtstitel sind nach der EuGVVO vollstreckbar.