Die sog "leere Klagebeantwortung" ist eine Erscheinung im Zivilprozess, die sich praeter legem eingebürgert hat. Dies gibt Anlass, ihre Zulässigkeit zu hinterfragen.
Die sog "leere Klagebeantwortung" ist eine Erscheinung im Zivilprozess, die sich praeter legem eingebürgert hat. Dies gibt Anlass, ihre Zulässigkeit zu hinterfragen.