Abschn VIIII Pkt 14 KollV für Arbeitskräfteüberlassung
Eine Anordnung zur Verwendung des Privat-PKW im Sinne des Abschnitts VIII Punkt 14 KVAÜ kann auch schlüssig erteilt werden.
Beisatz: Hier: Schlüssige Anordnung durch entsprechenden Einsatz im Beschäftigerbetrieb, aufgrund dessen die rechtzeitige Anreise bzw Abreise ohne Nutzung des Privat-PKW faktisch nicht möglich wäre. (T1)