vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Entscheidungen in Übersicht EÜ125 (RZ 2017, 191)

EntscheidungenEntscheidungen in ÜbersichtRZ 2017, 191 Heft 9 v. 15.9.2017

§ 42b UrhG

Die Pflicht zur Zahlung einer ansonsten unbedenklichen Trägervergütung muss nach der Rsp des EuGH im Zweifel aufrecht bleiben, wenn die Erlöse im Wesentlichen den Rechteinhabern zugute kommen. Da die Erlöse der Trägervergütung in weit überwiegendem Ausmaß mittelbar oder unmittelbar den Rechteinhabern zugutekommen, ist diese Bedingung des EuGH erfüllt.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!