§ 42b UrhG
Ein auf § 42b Abs 1 UrhG gestützter Rechnungslegungsanspruch besteht für die Zeit ab 22.12.2002 und ist auf Trägermaterial beschränkt, das an Zwischenhändler oder an natürliche Personen, die das Material nicht erkennbar für ein Unternehmen bestellt haben, geliefert wurde.