§ 6 Abs 3 AMG, § 2 UWG
Bei einer Werbung mit einem selbstverständlichen Umstand fehlt der irreführende Charakter dann, wenn die angesprochenen Verkehrskreise erkennen, dass es sich dabei um etwas Selbstverständliches handelt.
E 21.2.2017, 4 Ob 269/16m (RS0131326)