§§ 4 Abs 1, 11 Abs 2 nö GVBG
Bei § 11 Abs 2 NÖ GVBG handelt es sich um eine lex specialis zu § 4 Abs 1 letzter Satz NÖ GVBG, die die Möglichkeit der Versetzung für Vertragsbedienstete für Funktionsdienstposten erweitert. Bei Gemeindevertragsbediensteten nach dem NÖ GVBG ist daher die Abberufung von einem Funktionsdienstposten nur dann unzulässig, wenn sie willkürlich erfolgt.