Die Beweiswürdigung stellt sich mit den daraus resultierenden Tatsachenfeststellungen als Grundlage der rechtlichen Beurteilung dar und erweist sich damit als besonderer Zweig der Philosophie, den Denkgesetzen.
Die Beweiswürdigung stellt sich mit den daraus resultierenden Tatsachenfeststellungen als Grundlage der rechtlichen Beurteilung dar und erweist sich damit als besonderer Zweig der Philosophie, den Denkgesetzen.