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Die unrichtige Beweiswürdigung im Verhältnis zu anderen Rechtsmittelgründen und den Denkgesetzen

WissenschaftDr. Rudolf HaselbergerRZ 2017, 152 Heft 7 und 8 v. 15.8.2017

Die Beweiswürdigung stellt sich mit den daraus resultierenden Tatsachenfeststellungen als Grundlage der rechtlichen Beurteilung dar und erweist sich damit als besonderer Zweig der Philosophie, den Denkgesetzen.

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