§ 50 Abs 3 StGB
Eine für die gesamte Probezeit erteilte Weisung ist auch für den Zeitraum der Verlängerung der Probezeit wirksam. Beisatz: Einem dies zum Ausdruck bringenden gesonderten "Beschluss" kommt nur deklarative Bedeutung zu. (T1)
E 15.2.2017, 15 Os 126/16t (RS0131257)