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Entscheidungen in Übersicht EÜ115 (RZ 2017, 160)

EntscheidungenEntscheidungen in ÜbersichtRZ 2017, 160 Heft 7 und 8 v. 15.8.2017

§ 53 Abs 3 FinStrG

Die Begründung der Gerichtszuständigkeit kraft subjektiver Konnexität (§ 53 Abs 3 StPO) setzt ein vom selben Angeklagten begangenes, nach § 53 Abs 1 oder Abs 2 FinStrG (originär) vom Gericht zu ahndendes Finanzvergehen voraus.

E 23.11.2016, 13 Os 105/16i (RS0131253)

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