BEGINNT BEI IHREN RICHTERLICHEN UND STAATSANWALTSCHAFTLICHEN REPRÄSENTANTEN
Der Rechtsstaat bildet eines der fundamentalen Grundprinzipien einer demokratischen Werteordnung und unserer österreichischen Bundes-Verfassung. Damit kommt der ihrerseits gesetzesgebundenen Gerichtsbarkeit ganz entscheidende Bedeutung bei der Umsetzung des Primats des Rechts und der Sicherung der Gleichheit aller Normunterworfenen vor dem Gesetz zu.