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Entscheidungen in Übersicht EÜ100 (RZ 2017, 158)

EntscheidungenEntscheidungen in ÜbersichtRZ 2017, 158 Heft 7 und 8 v. 15.8.2017

§§ 1 Abs 1, 3 Z 1 UbG

Es besteht kein generelles Gebot, psychiatrisch untergebrachte Jugendliche von in Vollziehung strafrechtlicher Bestimmungen untergebrachten Jugendlichen zu trennen. Ob eine solche Trennung im Einzelfall erforderlich ist, bestimmt sich nach dem Schutzgebot (§ 1 Abs 1 UbG) und der Notwendigkeit der Gefahrenabwehr (§ 3 Z 1 UbG).

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