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Verwaltungssachen § 211b RStDG, § 13 Abs 2 Z 4 GehG (RZ 2017/11)

EntscheidungenVerwaltungssachenRZ 2017/11RZ 2017, 137 Heft 6 v. 15.6.2017

§ 211b RStDG, § 13 Abs 2 Z 4 GehG:

Besoldungsdienstalter: Keine Bedenken gegen die Nichtanrechnung der ersten fünf Monate Gerichtsjahr bzw die Anrechnung von nur mehr neun Monaten Wehrdienst bzw Zivildienst.

VfGH 14.3.2017, E 623/2017

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