§ 232 ABGB:
In einem Unterhaltsverfahren gegen die Großeltern eines Kindes, ist die Leistungsfähigkeit der Eltern als Vorfrage zu beurteilen. Eine gerichtliche Entscheidung über die primäre Unterhaltspflicht der Eltern ist nicht erforderlich.
OGH 27.4.2016, 7 Ob 53/16v
(LG St. Pölten, 23 R 486/15s; BG Tulln, 16 Pu 147/14d)