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Entscheidungen in Übersicht EÜ88 (RZ 2017, 131)

EntscheidungenEntscheidungen in ÜbersichtRZ 2017, 131 Heft 6 v. 15.6.2017

§ 7 Abs 1 VKrG

Den Kreditgeber trifft nach den Maßstäben eines sorgfältigen Vertreters seiner Branche nach § 7 Abs 1 VKrG zwar eine aktive Nachforschungspflicht, deren konkretes Ausmaß aber in jedem Fall von den konkreten Umständen des Einzelfalls abhängig ist.

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