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Entscheidungen in Übersicht EÜ81 (RZ 2017, 130)

EntscheidungenEntscheidungen in ÜbersichtRZ 2017, 130 Heft 6 v. 15.6.2017

§ 1299 ABGB, § 8 KAG

Ärzte haben nach § 1299 ABGB den Mangel der gewissenhaften Betreuung ihrer Patienten nach Maßgabe der ärztlichen Wissenschaft und Erfahrung zu vertreten, also jene Sorgfalt, die von einem ordentlichen und pflichtgetreuen Durchschnittsarzt in der konkreten Situation erwartet wird.

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